Aufgaben des Pfarrgemeinderat

Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg (PGRS)

Präambel
 
In den Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden (Pfarreien sowie weitere, territorial oder personal umschriebene Gemeinden), ist die Kirche in einem vernetzten Lebens- und Sozialraum gegenwärtig und erfahrbar. Im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil und die gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland wird in den Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg jeweils ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat gewählt. Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte nehmen diese Aufgabe aufgrund ihrer in Taufe und Firmung gegebenen Sendung wahr. Daher sollen sie das Sakrament der Firmung empfangen haben. Zusammen mit dem vom Erzbischof bestellten verantwortlichen Pfarrer der Seelsorgeeinheit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst sowie den Gemeindeteams gestaltet der Pfarrgemeinderat das Leben der Seelsorgeeinheit, trägt Sorge für deren Glieder, entdeckt und fördert deren Charismen und bringt die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder in der Seelsorgeeinheit durch Jesus Christus zum Ausdruck. Die Arbeit des Pfarrgemeinderates und der Gemeindeteams in der Seelsorgeeinheit soll von gegenseitigem Vertrauen getragen sein. Sie setzt Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit voraus. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates, der Gemeindeteams, der weiteren Gruppen sowie die Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich pastorale Verantwortung tragen, sollen sich um Gemeinschaft im Glauben und um religiöse Bildung bemühen.